AUFNAHMEMODUS UND AUSSCHLUSSGRÜNDE

Aufnahmemodus

Die Hortanmeldung für das kommende Schuljahr erfolgt während der Schuleinschreibungswoche bzw. während des Schuljahres. Sollte der Hort seine Kinderkapazität überschreiten, erfolgt die Reihung nach Horteinschreibungsdatum, dem Betreuungszeitausmaß und der Dringlichkeit des Bedarfes.

Die Wartezeit zwischen Anmeldung und Hortbesuch beträgt 2 Wochen.

Bestehende Hortkinder sind bis zur schriftlichen Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten bzw. durch Abschluss der 4. Klasse der Volksschule im Hort gemeldet und müssen nicht jedes Jahr neu angemeldet werden.

Im Juni findet ein verbindlicher Informationselternabend sowie Elternsprechtag für die Neuanmeldungen statt, wo Detailinformationen zwischen Hort und Eltern ausgetauscht und fixiert werden.

Für die Aufnahme in den Hort ist ein Erstgespräch zwischen einem Erziehungsberechtigten und der Hortleitung notwendig.

Eintritte während des Schuljahres sind nur dann möglich, wenn dadurch die gesetzlich höchstmögliche Kinderanzahl nicht überschritten wird.

Ausschlussgründe:

Kinder, die sich in einem für den Hortbesuch nicht geeigneten Zustand (krank, unhygienisch, Läuse etc.) befinden, können erst dann wieder den Hort besuchen, wenn sie wieder gesund sind. Bei Läusen oder infektiösen Krankheiten besteht Meldepflicht im Hort.

Kinder, die durch ihr Verhalten – trotz intensivster Bemühungen unseres pädagogischen Personals – das Zusammenleben in der Hortgruppe wesentlich und nachhaltig stören, werden vom Hortbesuch ausgeschlossen. Es soll allen Kindern möglich sein, die Zeit im Hort positiv zu erleben.

siehe Hortregeln:
Hortregeln (Stand: 30.08.2018)

ANMELDEFORMEN und KOSTEN

Anmeldeformen:

Ganztags – von 11:40 – 17:30
umfasst Mittagessen, Obstjause, Bastelbeitrag und Betreuung

Je nach angemeldetem Wochenbedarf werden pro Kind:
– für 1 bis 2 Wochentage 160€ im Monat
– für 3 Wochentage 180€ im Monat
– für 4 bis 5 Wochentage 240€ im Monat verrechnet.

Halbtags – von 11:40 – 13:30
umfasst Mittagessen und Betreuung ohne Lernstunde

Pro Kind:
– für 1 bis 5 Wochentage 160€ im Monat

Bei weiteren Fragen zu Kosten und Anmeldeformen, können Sie gerne im Hort anrufen.

FRÜHAUFSICHT

Täglich bei regulärem Schulbetrieb

6:30 Uhr – 7:50 Uhr in Gruppe 1

gesonderte Anmeldung erforderlich

Kosten ab dem 4. Besuch

ab 6:30 € 30,-/pro Monat

ab 7:30  € 15,-/pro Monat

FERIEN UND SCHULAUTONOME TAGE

  • Während der schulfreien Tage hat der Hort von  07h:00 bis 17:00h geöffnet!
  • Im Preis inkludiert ist eine Vormittagsjause, Mittagessen, Nachmittagsjause, Bastelbeitrag und Ausflüge.

Der Beitrag für die unten angeführten Tage beträgt pro Kind und Tag 15€:

  • 2.11. (Allerseelen),
  • 15.11. (Leopoldi),
  • die zweite Weihnachtsferienwoche (nach dem 1.1.),
  • in den Herbstferien (Dauer ist variabel)

Der Beitrag für die Ferienwochen

  • in den Semsterferien
  • in den Osterferien

beträgt pro Kind und Woche 80€.

Die Betreuung ist schriftlich laut Anmeldeformular verbindlich anzumelden und mit der jeweiligen Monatsabrechnung zu bezahlen

Sommerferien

Der Beitrag für die Sommerferienwochen im Juli und August beträgt pro Kind und Woche 80€.

Der Hort ist im Sommer alle 9 Wochen geöffnet!

Schließzeiten

  • 24. 12. bis 1.1., am 1.Schultag des beginnenden Schuljahres
  • Die schulfreien Tage + Ferien müssen gesondert an- und auch abgemeldet werden und fallen daher nicht in die gewöhnliche Anmeldung. Die Anmeldung erhalten Sie von uns zeitgerecht. In den Ferien fahren keine Busse!

ORGANISATORISCHE BESCHREIBUNG

Angebot:
Halbtagesbetreuung (Betreuung und Mittagessen bis 13:30h)
Ganztagesbetreuung inkl. Mittagessen, Lernbetreuung und Freizeitangebot bis 17:30

Zielgruppe:
Kinder, die die Volksschule Gänserndorf besuchen (Vorschulklasse bis 4.Klasse) mit Hauptwohnsitz in Gänserndorf und deren Eltern beide berufstätig sind.

Lage des Hortes:
Die Horträumlichkeiten Gruppe 1 – 5 befinden sich im Schulgebäude, wobei es einen eigenen Horteingang gibt.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Sie haben die Möglichkeit, um eine NÖ-Hortförderung beim Land Niederösterreich anzusuchen.

Dafür ist es notwendig, dass der Hort den Hortbesuch Ihres Kindes bestätigt.

Hier finden Sie Informationen rund um die Hortförderung

http://noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Hortfoerderung.html

Bitte online ausfüllen!

Besuchsbestätigung für den Hort ausdrucken und bei uns unterschreiben lassen.

Möchten Sie noch nähere Informationen erhalten, erfahren Sie dies über das

Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung

Abt. Allgemeine Förderung – F3

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel: 02742 – 9005 DW 13283
Fax: 02742 – 9005 DW 13335
e-mail: familienreferat@noel.gv.at
Webiste: www.familienpass.at