Anmeldeformen:
Ganztags – von 11:50 bis 17:30 Uhr
umfasst Mittagessen, Jause, Bastelbeitrag und Betreuung
Je nach angemeldetem Wochenbedarf werden pro Kind:
– für 1 bis 2 Wochentage 180 € im Monat
– für 3 Wochentage 205 € im Monat
– für 4 bis 5 Wochentage 270 € im Monat verrechnet.
Halbtags – von 11:50 bis 13:30 Uhr
– umfasst Mittagessen und Betreuung ohne Lernstunde
– unabhängig vom angemeldetem Wochenbedarf pro Kind: 180 € im Monat
Frühhort – von 6:30 bis 7:50 Uhr
Nachdem Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben ist Ihr Kind für die Frühaufsicht angemeldet und kann diese ab sofort besuchen. Sie müssen Ihr Kind nicht entschuldigen, wenn es nicht kommt oder die abwesenden Tage im vorhinein bekanntgeben. Wir kontrollieren anhand einer Anwesenheitsliste wie oft Ihr Kind im Frühhort war und verrechnen es dementsprechend. Die Anmeldung für den Frühhort ist auch für Nicht-Hortkinder möglich.
– für 1-3 Besuche 10 € pro Monat
– ab 4 Besuchen
von 6:30 Uhr 40 € pro Monat
von 7:30 Uhr 20 € pro Monat
Ferien – von 6:30 bis 7:50 Uhr
Die schulfreien Tage und Ferien müssen gesondert angemeldet werden. Das Anmeldeformular erhalten Sie zeitgerecht von uns. Die Ferienanmeldung ist auch für Nicht-Hortkinder möglich.
Beitrag für Ferientage: 20 € pro Tag
Beitrag für Ferienwoche: 100 € pro Woche
Alle Formulare erhalten Sie direkt im Hort oder können auf dieser Website heruntergeladen werden.
Bei weiteren Fragen zu Kosten und Anmeldeformen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Zielgruppe:
Kinder, die die Volksschule Gänserndorf Süd besuchen (Vorschulklasse bis 4.Klasse) mit Hauptwohnsitz in Gänserndorf SÜD.
Lage des Hortes:
Die Horträumlichkeiten befinden sich im Schulgebäude.
Raumangebot Volksschulhort:
– Gruppenräume
– Küche
– Turnsaal
– Aula, Garderoben
– Garten
Die Hortanmeldung für das kommende Schuljahr erfolgt während der Schuleinschreibung bzw. während des Schuljahres. Sollte der Hort seine Kinderkapazität überschreiten, erfolgt die Reihung nach Horteinschreibungsdatum, dem Betreuungszeitausmaß und der Dringlichkeit des Bedarfes.
Bestehende Hortkinder sind bis zur schriftlichen Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten bzw. durch Abschluss der 4. Klasse der Volksschule im Hort gemeldet und müssen nicht jedes Jahr neu angemeldet werden.
Für die Aufnahme in den Hort ist ein Erstgespräch zwischen einem Erziehungsberechtigten und der Hortleitung notwendig.
Eintritte während des Schuljahres sind nur nach Rücksprache mit der Hortleitung möglich, sofern es noch freie Hortplätze gibt.
Für die Anmeldung im Hort ist das ausgefüllte Evidenzblatt und die unterschriebene Hortordnung notwendig. Die Anmeldung ist erst nach Bestätigung durch die Hortleitung gültig.
Während des Schulbetriebes:
Halbtagesbetreuung: 11:50 bis 13:30 Uhr
Ganztagesbetreuung: 11:50 bis 17:30 Uhr
Während der Ferien: 7:00 bis 17:00 Uhr
- Solange Sie keine Änderung der Bedarfszeiten angeben, gilt die Anmeldung laut Evidenzblatt. Änderungen müssen bis spätestens Ende des Monats (zwischen dem 25. und 30. Kalendertag) für den kommenden Monat dem Hort schriftlich bekannt gegeben werden.
- Der Hortbeitrag wird monatlich (1.-31. des Monats) vom Hort ermittelt. Zu zahlen ist dieser mittels Erlagscheines. Sollte die Verrechnung nicht stimmen, bitte wenden Sie sich an die Hortleitung.
- Ist das Hortkind in einem Monat zumindest mehr als die Hälfte der angemeldeten Horttage durchgehend krank, wird nur ein halber Monatsbeitrag verrechnet, sofern das Kind auch die Schule nicht besucht hat.
- Sollte Ihr Kind an den vereinbarten Betreuungstagen NICHT in den Hort kommen, bzw. wird das Kind während der Schulzeit (aus Krankheitsgründen etc.) abgeholt, ist das Hortpersonal noch vor Hortbeginn am gleichen Tage zu verständigen.
- Die Hortbetreuung beginnt, mit der Anwesenheit des Kindes in der Hortgruppe und endet mit der mit den Eltern vereinbarten Abholzeit laut Evidenzblatt.
- An diesen Tagen hat der Hort geöffnet:
- 4 schulautonome freie Tage
- 2.11. (Allerseelen) und 15.11. (Leopoldi)
- die zweite Weihnachtsferienwoche (nach dem 1.1.)
- Semesterferien
- Osterferien
- Sommerferien alle Wochen geöffnet
An diesen Tagen hat der Hort geschlossen:
- 24.12. bis 1.1., am 1.Schultag des beginnenden Schuljahres
- Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es immer in der Schule und im Hort ab!
- Neue Handynummer? Neue Adresse? Sonstige Veränderungen? Bitte wichtige neue Angaben SOFORT im Hort melden!
- Bitte teilen Sie uns unbedingt die Freigegenstände und Kurse, welche Ihr Kind zusätzlich in der Schule besucht, mit.
Sie haben die Möglichkeit, um eine NÖ-Hortförderung beim Land Niederösterreich anzusuchen. Dafür ist es notwendig, dass der Hort den Hortbesuch Ihres Kindes bestätigt.
Hier finden Sie Informationen rund um die Hortförderung: http://noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Hortfoerderung.html
Hier gelangen Sie gleich zum Formular: http://noel.gv.at/bilder/d71/Kinderbetreuungsfoerderung.pdf?28501
Möchten Sie noch nähere Informationen erhalten, erfahren Sie dies über das Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung – F3
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel: 02742 – 9005 DW 13283
Fax: 02742 – 9005 DW 13335
e-mail: familienreferat@noel.gv.at
Webiste: www.familienpass.at